Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Form der zeitlich begrenzten stationären Pflege, für all diejenigen Pflegebedürftigen, die bislang zu Hause gepflegt wurden und deren häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet ist. Den Pflegebedürftigen bietet sich hierbei die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum in unsere Einrichtung einzuziehen.

Eine Verhinderungspflege ist möglich, wenn :

  • die Pflegeperson ausfällt (bei Krankheit, Kur oder Erholungsurlaub)

Alle Pflegemaßnahmen werden mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen geplant, festgelegt und wenn nötig, vollständig von den Pflegenden übernommen.
Darüber hinaus erhalten die Pflegebedürftigen die Möglichkeit, unsere Einrichtung kennenzulernen und eine Weile auf Probe zu wohnen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Senioren, die eine stationäre Pflege als Alternative zur häuslichen Pflege in Erwägung ziehen.

Rahmenbedingungen

Die Verhinderungspflege wird von den Kassen pro Kalenderjahr für vier Wochen genehmigt. Der Leistungsbetrag ist dabei auf maximal 1.612,00 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen begrenzt. Durch die Kombination mit den Ansprüchen aus dem Bereich Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, den Zeitraum für die Verhinderungspflege auf maximal sechs Wochen auszuweiten und den Leistungsbetrag auf höchstens 2.418,00 Euro zu erhöhen.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderung mindestens sechs Monate in dessen häuslicher Umgebung gepflegt haben.

Ansprechpartner

Kim Weidner
Pflegedienstleitung

Schützenstr. 4-5
14943 Luckenwalde

Telefon: 03371 / 40 36 - 120
weidner@seniorenstift-st-josef.de