Umsetzung des Mitwirkungsrechts der Bewohner im Seniorenstift St. Josef

Die Einrichtung ermöglicht den Bewohnern durch eine aktive Mitwirkung im Bewohnerschaftsrat eine Beteiligung an der Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens im Seniorenstift.

Der Bewohnerschaftsrat wird in seiner Arbeit durch die Heimleitung unterstützt und vertritt ihr gegenüber die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Laut § 2 der Brandenburgischen Heimmitwirkungsverordnung lädt der Bewohnerschaftsrat einmal im Jahr alle Bewohnerinnen und Bewohner zur Bewohnerversammlung ein. Diese findet in den jeweiligen Wohngruppenräumen statt. Allen Bewohnern wird hier ein Einblick in die Tätigkeit des Bewohnerschaftsrates und in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung ermöglicht.

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben im jeweiligen Wohnbereich ein unmittelbares Mitwirkungsrecht bei

  • der Alltags- und Freizeitgestaltung
  • der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen
  • der Speisenversorgung

Der Bewohnerschaftsrat achtet auf die Durchsetzung des Mitwirkungsrechts.

Seniorenstift St. Josef

Schützenstr. 4-5
14943 Luckenwalde

kontakt@seniorenstift-st-josef.de

Telefon: 03371 / 40 36 - 0

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